AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen

1 Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen

1.1

Es gelten in der Vertragsbeziehung zwischen der hemmerich packaging and more e.K. (im folgenden „hemmerich packaging“) und dem Kunden ausschließlich die hier verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden aktuellen Fassung.

1.2

Im Einzelfall gelten zusätzlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen besondere Bedingungen von hemmerich packaging bzw. dem jeweiligen kooperierenden Partnerunternehmen von hemmerich packaging. Auf diese besonderen Bedingungen wird jeweils gesondert hingewiesen.

1.3

Die Einbeziehung jeglicher außerhalb dieser Vereinbarung bestehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sie erfolgt auch dann nicht, wenn auf eine erklärte Einbeziehung, beispielsweise durch Hinweise auf dem Geschäftspapier, Lieferscheinen o.ä., durch hemmerich packaging geschwiegen oder nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.4

Eine Zustimmung zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden liegt auch nicht in der Erbringung der vereinbarten Leistung und auch nicht in der vorbehaltslosen Entgegennahme der Leistung oder Zahlung.

§ 2 Vertragspartner

2.1

hemmerich packaging richtet das Angebot von Waren und Dienstleistungen (Produkte) ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Kunde), als auch Freiberufler, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Vereine.

2.2

Sollte hemmerich packaging nach dem Zustandekommen des Vertrages Kenntnis davon erlangen, dass der Kunde kein Unternehmer im Sinne des § 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, kann hemmerich packaging binnen einer angemessenen Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären

3 Vertragsschluss

3.1

Der Vertrag zwischen hemmerich packaging und dem Kunden kommt durch die mit dem Angebot des Kunden übereinstimmende Annahme durch hemmerich packaging nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.

3.2

Gemäß § 312 g Abs. 5 Satz 2 BGB finden § 312 g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BGB keine Anwendung (§ 312 g BGB in der ab 04.08.2011 geltenden Fassung).

3.3

Die durch hemmerich packaging im Rahmen des Online-Kataloges dargebotenen Leistungen stellen eine Aufforderung von hemmerich packaging an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

3.4

Die Bestellung des Kunden ist das Angebot an hemmerich packaging zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten Bedingungen.

3.5

Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch hemmerich packaging stellt keine Annahme des Angebotes dar.

3.6

Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahmeerklärung durch hemmerich packaging gegenüber dem Kunden zustande. In Ermangelung einer solchen durch die Aussonderung der Ware zur Auslieferung an die Transportperson, spätestens durch die Übergabe der Ware an die Transportperson.

4 Katalogangaben

4.1

Die im Online-Katalog enthaltenen produktbezogenen Angaben (z. B. Werbeabbildungen, Lieferzeit, Preisangabe) sind unverbindlich und stellen keine Eigenschaftsbeschreibung der jeweiligen Ware dar.

4.2

Die im Online-Katalog angegebenen Lieferzeiten und Verfügbarkeiten beruhen auf den Angaben der Lieferanten von hemmerich packaging und beziehen sich auf die Werktage von Montag bis Freitag. Sie sind unverbindliche Aussagen über die voraussichtlichen Lieferzeiten und Verfügbarkeiten.

4.3

Preisangaben im Katalog verstehen sich jeweils netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, der im Katalog angegebene Preis ist ausdrücklich als Bruttopreis kenntlich gemacht.

4.4

Sollte sich eine fehlerhafte Preisauszeichnung der im Online-Katalog angebotenen Ware zeigen, ist hemmerich packaging ungeachtet eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis von diesem Rücktrittsgrund durch hemmerich packaging zu erklären

5 Rückgaberecht

5.1

Eine Rückgabe (Rücknahme oder Umtausch), auf die kein gesetzlicher und/oder kein vereinbarter Rechtsanspruch besteht, ist ausgeschlossen. Soweit bei den einzelnen Artikeln Rückgaberechte bzw. deren Rechtsfolgen ausgewiesen werden, gehen diese diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

5.2

Im Falle einer Rückgabe hat der Kunde die für die Lieferung bereits tatsächlich angefallenen bzw. tatsächlich noch anfallenden Versandkosten zu tragen sowie auch die Kosten der Rücksendung, wie z. B. Versandkosten und Bearbeitungsgebühren von hemmerich packaging soweit die Rückgabe nicht wegen eines Rücktrittsrechts erfolgt. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der vom Kunden zurückgesandten Sache trägt der Kunde bis er die Sache an hemmerich packaging übergeben hat. Die Sache gilt als an hemmerich packaging übergeben, wenn sie im Lager der von hemmerich packaging zur Annahme der Rücksendung ermächtigten Person angekommen ist.

5.3

Bevor der Kunde sein Rückgaberecht wahrnimmt, muss er sich mit dem hemmerich packaging -Kunden-Service in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen und eine zügige Durchführung der Rückgabe zu ermöglichen.

§ 6 Vorbehalt der Lieferbarkeit

6.1

Sollten hemmerich packaging nach Abschluss des Kaufvertrages durch den Lieferanten von den im Online-Katalog angegebenen unverbindlichen Lieferzeiten abweichende Lieferzeiten mitgeteilt werden, wird hemmerich packaging den Kunden hiervon umgehend in Kenntnis setzen. Kann auch eine erneute unverbindliche Angabe der voraussichtlichen Lieferzeit nicht eingehalten werden, informiert hemmerich packaging den Kunden erneut unverzüglich.

6.2

Erweist sich für hemmerich packaging nach Vertragsschluss die Nicht-Verfügbarkeit der Ware, informiert hemmerich packaging den Kunden hierüber unverzüglich. Beruht die Nichtverfügbarkeit auf von hemmerich packaging nicht zu vertretenden Umständen, kann hemmerich packaging innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnis der Nichtverfügbarkeit von dem Vertrag zurücktreten. Alternativ kann hemmerich packaging dem Kunden aber zunächst die Lieferung einer nach Art und Güte vergleichbaren Ware anstelle der ursprünglichen Ware anbieten. Stimmt der Kunde dieser Vertragsänderung innerhalb einer angemessenen Frist seit Erhalt dieses Angebotes nicht zu, kann hemmerich packaging innerhalb angemessener Zeit vom Vertrag zurücktreten. Bereits getätigte Gegenleistungen erstattet hemmerich packaging im Falle eines Rücktritts unverzüglich

§ 7 Liefer – und Zahlungsbedingungen

7.1

Die Waren werden in den im Online-Katalog angegebenen Verpackungseinheiten geliefert. Technische Änderungen und Änderungen der Form, Farbe und Gewichtseinheit der Verpackungseinheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren innerhalb handelsüblicher Grenzen vorbehalten.

7.2

hemmerich packaging liefert grundsätzlich nur an Lieferanschriften in Deutschland, es sei denn es wird auf Anfrage des Kunden individuell etwas anderes vereinbart.

7.3

Infolge durch hemmerich packaging oder durch den Lieferanten nicht oder nicht hinreichend beeinflussbarer Faktoren (sogenannte höhere Gewalt, beispielsweise wetterbedingte Einflüsse) kann es im Einzelfall zu längeren Lieferzeiträumenkommen. Sobald hemmerich packaging erfährt, dass sich in einem solchen Fall die Lieferung voraussichtlich verzögern wird, wird der Kunde hierüber informiert.

7.4

Teillieferungen sind zulässig.

7.5

Der Lieferschein wird mit der Ware aufgegeben. Die Rechnungsstellung erfolgt gesondert per Post oder in elektronischer Form.

7.6

Die für die Versendung der Ware anfallenden Kosten variieren je nach Lieferant. Die aktuellen Kosten werden nach Lieferant getrennt im Warenkorb dargestellt. Die bestellten Waren werden mit einem Paketdienst nach Wahl des die Lieferung ausführenden Lieferanten zugesandt. hemmerich packaging weist vorsorglich darauf hin, dass für die Anlieferung auf Inseln der Nord – oder Ostsee einige Lieferanten bzw. Spediteure einen Inselzuschlag erheben. Der Kunde hat sich bei Anlieferung auf eine Insel und / oder wenn bei der Anlieferung an die Lieferanschrift zwischen der tatsächlichen Abladestelle und dem tatsächlichen Aufstellungsort der Ware ein Hindernis, wie zum Beispiel eine Spalte oder ein Höhenunterschied, insbesondere Stufen, zu überwinden sind zwecks Abstimmung von Anlieferung und anfallenden Kosten im Einzelfall mit dem hemmerich packaging – Kunden-Service in Verbindung zu setzen. Unterlässt der Kunde dies vor Bestellung, ist hemmerich packaging die nachträgliche Berechnung der dadurch angefallenen Mehrkosten vorbehalten.

7.7

hemmerich packaging bietet grundsätzlich verschiedene Zahlungsmethoden an. Die dem Kunden angebotenen Zahlungsmethoden werden auf der hemmerich packaging – Plattform mitgeteilt. Der Kunde kann während des Bestellprozesses die von ihm gewünschte Zahlungsmethode auswählen. Die Annahme der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode durch hemmerich packaging steht unter dem Vorbehalt einer Bonitätsprüfung des Kunden. hemmerich packaging ist berechtigt vor der Lieferung die Bonität des Kunden zu überprüfen und hierzu auf Auskunfteien, wie z.B. Creditreform oder Schufa, oder andere Auskunfteien in Deutschland oder in dem Staat, in dem der Kunde seinen Sitz hat, zurückzugreifen. Führt die Bonitätsprüfung zu keinem genügenden Ergebnis, ist hemmerich packaging berechtigt, die Lieferung an den Kunden nur gegen Vorkasse zu tätigen. hemmerich packaging wird den Kunden unverzüglich hierüber unterrichten. Bei Lieferung gegen Vorkasse ist eine Wechselakzeptanz ausgeschlossen.

7.8

Zahlungsforderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, es sei denn, die Parteien haben im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Zahlung des Kunden aus einem anderen Land als Deutschland, hat er sämtliche Kosten zu tragen, die für die Transferierung des vollständigen Betrages der Zahlungsforderung auf das Konto von hemmerich packaging entstehen. Ebenso gehen Kosten, die hemmerich packaging wegen unberechtigten Nichtausgleichs von Zahlungsforderungen und/oder der Insolvenz seitens des Kunden entstehen, zu dessen Lasten

§ 8 Verzug

8.1

Im Falle des Verzuges ist hemmerich packaging berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

8.2

hemmerich packaging ist berechtigt, Kaufleuten gemäß § 353 HGB Fälligkeitszinsen vom Tag der Fälligkeit in Rechnung zu stellen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1

Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die hemmerich packaging aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, behält sich hemmerich packaging das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

9.2

Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder Dritten andere Sicherungsrechte hieran einzuräumen. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an der Ware, so tritt der Kunde schon jetzt sämtliche ihm hierdurch entstehenden Rechte an hemmerich packaging ab. hemmerich packaging nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, hemmerich packaging unverzüglich zu benachrichtigen, falls hinsichtlich der Ware eine Pfändung, eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung seitens eines Dritten erfolgt ist.

9.3

Das vorbehaltene Eigentum wird von hemmerich packaging freigegeben, sobald und soweit dessen realisierbarer Wert die Forderung gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

9.4

Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten zur Sicherung der Saldenforderung.

§ 10 Leistungsort und Gefahrübergang

10.1

Leistungsort für die Lieferverpflichtung von hemmerich packaging ist der Ort des Versandlagers der bestellten Produkte.

10.2

Mit der Auslieferung der verkauften Sache an die Transportperson am Leistungsort geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Übergabe steht der Annahmeverzug des Kunden gleich.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung

11.1

Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die zuvor rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder schriftlich von hemmerich packaging anerkannt sind. Im Übrigen ist die Aufrechnung des Kunden ausgeschlossen.

11.2

Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur, soweit sie sich aus demselben Vertragsverhältnis ergeben, aus dem die der zurückbehaltenen Verpflichtung entsprechende Gegenleistung hemmerich packaging ́s resultiert.

§ 12 Rügepflicht und Gewährleistung

12.1

Für Kunden, die Kaufmann sind, gilt die Untersuchungs-und Rügepflicht in den Grenzen des § 377 HGB. Für Kunden, die nicht Kaufmann sind, gilt die Untersuchungs-und Rügepflicht entsprechend §377 Abs. 1 und 3 HGB; der Kunde nimmt in diesem Fall als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) von hemmerich packaging die Untersuchung der Ware und entsprechende Anzeige eines entdeckten Mangels an hemmerich packaging vor.

12.2

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, wenn hemmerich packaging den Mangel arglistig verschwiegen hat.

12.3

Im Gewährleistungsfall wird hemmerich packaging nach eigener Wahl nacherfüllen (i) durch Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung oder (ii) durch Umtausch der gelieferten mangelhaften Ware gegen eine mangelfreie Ware.

12.4

Sind zwei Nachbesserungsversuche binnen jeweils angemessener Frist gescheitert, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

12.5

Bevor der Kunde sein Gewährleistungsrecht wahrnimmt, muss er sich mit dem hemmerich packaging-Kunden-Service in Verbindung setzen, um die individuelle Vorgehensweise abzustimmen und eine zügige Durchführung der etwaigen Gewährleistungsansprüche zu ermöglichen.

§ 13 Haftung

13.1

hemmerich packaging haftet in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von hemmerich packaging, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von hemmerich packaging beruhen. Daneben haftet hemmerich packaging ebenso für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von hemmerich packaging, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von hemmerich packaging beruhen. Beruhen sonstige Schäden hingegen auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet hemmerich packaging bei Verletzung einer Kardinalpflicht (also einer – jedenfalls im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden – Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf) für den hier vertragstypischen Schaden, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vertrages vernünftigerweise vorhersehbar war und regelmäßig dem Kaufpreis der bestellten Ware entspricht.

13.2

Eine weitere Haftung, insbesondere für Schäden wegen unsachgemäßer Verwendung der Ware oder für Schäden, die auf Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.

13.3

Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche des Kunden gegen Organe und/oder Mitarbeiter von hemmerich packaging.

§ 14 Entgeltfreie Gutscheine

14.1

Für die Verwendung von hemmerich packaging-Gutscheinen, die der Kunde ohne eine entgeltliche Gegenleistung dafür erbracht zu haben von hemmerich packaging zur Bezahlung von Bestellungen erhalten hat, gelten nachfolgende Bestimmungen.

14.2

Pro Kunde und Bestellung kann nur ein Gutschein eingelöst werden; Gutscheine sind aber nicht für Käufe im Rahmen der Vermittlungstätigkeit von hemmerich packaging anwendbar.

14.3

Der Gutscheinwert versteht sich inkl. der gesetzlichen MwSt.

14.4

Ist der Wert der Bestellung geringer als der Gutscheinwert, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auszahlung oder Gutschrift des Differenzbetrages. Der Differenzbetrag verfällt.

14.5

Der Gutscheinwert wird bei einer Bestellung prozentual auf alle Artikel nach deren Wert aufgeteilt. Der Gutscheinwert wird nicht auf Versandkosten angerechnet. Der Gutscheinwert wird gesondert auf der Rechnung ausgewiesen und die Rechnungssumme entsprechend reduziert. Der Kunde kann die Rechnungssumme nicht selbstständig um den Gutscheinwert kürzen.

§ 15 Rechtswahl

15.1

Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.

§ 16 Schriftform

16.1

Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

16.2

Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.

16.3

Die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses ist nur unter Wahrung der Schriftform möglich.

16.4

Zur Wahrung der Schriftform genügt in Abweichung von §§ 127 Abs. 3, 126a BGB die Abgabe einer Erklärung per E-Mail auch dann, wenn die jeweils andere Partei als deren Aussteller erkennbar ist und die Erklärung nicht mit einer elektronischen Signatur versehen ist. Der Verwender einer nicht mit der elektronischen Signatur nach §§ 127 Abs. 3, 126a BGB versehenen E-Mail muss sich den Inhalt der Erklärung als richtig entgegenhalten lassen und verzichtet im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf den Einwand, dass die Erklärung nicht von ihm mit dem betreffenden Inhalt an den in der Erklärung genannten Adressaten zu dem in der Erklärung ausgewiesenen Zeitpunkt abgegeben wurde.

§ 17 Gerichtsstand

17.1

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung sowie über deren Zustandekommen und Wirksamkeit ist Ludwigsburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

17.2

hemmerich packaging ist ungeachtet vorstehender Regelung berechtigt, an jedem gesetzlich zulässigen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

§ 18 Salvatorische Klausel

18.1

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Vorschrift tritt die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise individuell etwas anderes.

18.2

Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke, d. h. stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass hinsichtlich eines Umstandes eine Regelungslücke besteht, den die Parteien mit einer Regelung bedacht hätten, hätten sie dies vor Vertragsschluss gesehen, gilt insofern die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise individuell etwas anderes.