Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen
1.1
Es gelten in der Vertragsbeziehung zwischen der hemmerich packaging and
more e.K. (im folgenden „hemmerich packaging“) und dem Kunden ausschließlich die hier verwendeten allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden aktuellen Fassung.
1.2
Im Einzelfall gelten zusätzlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
besondere Bedingungen von hemmerich packaging bzw. dem jeweiligen kooperierenden Partnerunternehmen von
hemmerich packaging. Auf diese besonderen Bedingungen wird jeweils gesondert hingewiesen.
1.3
Die Einbeziehung jeglicher außerhalb dieser Vereinbarung bestehender
allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Sie erfolgt auch dann nicht, wenn auf eine erklärte Einbeziehung, beispielsweise
durch Hinweise auf dem Geschäftspapier, Lieferscheinen o.ä., durch hemmerich packaging geschwiegen oder nicht
ausdrücklich widersprochen wird.
1.4
Eine Zustimmung zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des
Kunden liegt auch nicht in der Erbringung der vereinbarten Leistung und auch nicht
in der vorbehaltslosen Entgegennahme der Leistung oder Zahlung.
§ 2 Vertragspartner
2.1
hemmerich packaging richtet das Angebot von Waren und Dienstleistungen (Produkte) ausschließlich an Unternehmer
im Sinne des § 14 BGB (Kunde), als auch
Freiberufler, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Vereine
.
2.2
Sollte hemmerich packaging nach dem Zustandekommen des Vertrages Kenntnis davon erlangen, dass der Kunde kein
Unternehmer im Sinne des § 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, kann hemmerich packaging binnen
einer angemessenen Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären
3 Vertragsschluss
3.1
Der Vertrag zwischen hemmerich packaging und dem Kunden kommt durch die mit dem Angebot des Kunden
übereinstimmende Annahme durch hemmerich packaging nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande
.
3.2
Gemäß § 312 g Abs. 5
Satz 2 BGB finden § 312 g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
BGB keine Anwendung (§ 312 g BGB in der a
b 04.08.2011 geltenden Fassung)
.
3.3
Die durch hemmerich packaging
im Rahmen des Online-Kataloges dargebotenen
Leistungen stellen eine Aufforderung von hemmerich packaging an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes auf
Abschluss eines Kaufvertrages dar
.
3.4
Die Bestellung des Kunden ist das Angebot an hemmerich packaging zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der
Bestellung genannten Bedingungen
.
3.5
Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch hemmerich packaging stellt
keine Annahme des Angebotes dar
.
3.6
Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahmeerklärung durch hemmerich packaging gegenüber dem Kunden
zustande. In Ermangelung einer solchen durch die Aussonderung der Ware zur Auslieferung an die Transportperson,
spätestens durch die Übergabe der Ware an die Transportperson.
4 Katalogangaben
4.1
Die im Online-Katalog enthaltenen produktbezogenen Angaben (z. B.
Werbeabbildungen, Lieferzeit, Preisangabe) sind unverbindlich und stellen keine
Eigenschaftsbeschreibung der jeweiligen Ware dar
.
4.2
Die im Online-Katalog angegebenen Lieferzeiten und Verfügbarkeiten beruhen
auf den Angaben der Lieferanten von hemmerich packaging und beziehen sich auf die Werktage von Montag bis
Freitag. Sie sind unverbindliche Aussagen über die voraussichtlichen Lieferzeiten und Verfügbarkeiten
.
4.3
Preisangaben im Katalog verstehen sich jeweils netto zuzüglich der jeweils
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, der im Katalog angegebene
Preis ist ausdrücklich als Bruttopreis kenntlich gemacht
.
4.4
Sollte sich eine fehlerhafte Preisauszeichnung der im Online-Katalog angebotenen
Ware zeigen, ist hemmerich packaging ungeachtet eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis von diesem Rücktrittsgrund durch
hemmerich packaging zu erklären
5 Rückgaberecht
5.1
Eine Rückgabe (Rücknahme oder Umtausch), auf die kein gesetzlicher und/oder
kein vereinbarter Rechtsanspruch besteht, ist ausgeschlossen. Soweit bei den
einzelnen Artikeln Rückgaberechte bzw. deren Rechtsfolgen ausgewiesen werden,
gehen diese diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor
.
5.2
Im Falle einer Rückgabe hat der Kunde die für die Lieferung bereits tatsächlich
angefallenen bzw. tatsächlich noch anfallenden Versandkosten zu tragen sowie auch
die Kosten der Rücksendung, wie z. B. Versandkosten und Bearbeitungsgebühren
von hemmerich packaging soweit die Rückgabe nicht wegen eines Rücktrittsrechts erfolgt. Die Gefahr des Untergangs
und der Verschlechterung der vom Kunden zurückgesandten Sache trägt der Kunde bis er die Sache an hemmerich
packaging übergeben hat. Die Sache gilt als an hemmerich packaging übergeben, wenn sie im Lager der von
hemmerich packaging zur Annahme der Rücksendung ermächtigten Person angekommen ist
.
5.3
Bevor der Kunde sein Rückgaberecht wahrnimmt, muss er sich mit dem hemmerich packaging -Kunden-Service in
Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen und eine zügige Durchführung der Rückgabe zu
ermöglichen.
§ 6 Vorbehalt der Lieferbarkeit
6.1
Sollten hemmerich packaging nach Abschluss des Kaufvertrages durch den Lieferanten von den im Online-Katalog
angegebenen unverbindlichen Lieferzeiten abweichende Lieferzeiten mitgeteilt werden, wird hemmerich packaging den
Kunden hiervon umgehend in Kenntnis setzen. Kann auch eine erneute unverbindliche Angabe der voraussichtlichen
Lieferzeit nicht eingehalten werden, informiert hemmerich packaging den Kunden erneut unverzüglich
.
6.2
Erweist sich für hemmerich packaging nach Vertragsschluss die Nicht-Verfügbarkeit der Ware, informiert hemmerich
packaging den Kunden hierüber unverzüglich. Beruht die Nichtverfügbarkeit auf von hemmerich packaging nicht zu
vertretenden Umständen, kann hemmerich packaging innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnis der
Nichtverfügbarkeit von dem Vertrag zurücktreten.
Alternativ kann hemmerich packaging dem Kunden aber zunächst die Lieferung einer
nach Art und Güte vergleichbaren Ware anstelle der ursprünglichen Ware anbieten.
Stimmt der Kunde dieser Vertragsänderung innerhalb einer angemessenen Frist seit
Erhalt dieses Angebotes nicht zu, kann hemmerich packaging innerhalb angemessener Zeit vom Vertrag zurücktreten.
Bereits getätigte Gegenleistungen erstattet hemmerich packaging im Falle
eines Rücktritts unverzüglich
§ 7 Liefer – und Zahlungsbedingungen
7.1
Die Waren werden in den im Online-Katalog angegebenen Verpackungseinheiten
geliefert. Technische Änderungen und Änderungen der Form, Farbe und
Gewichtseinheit der Verpackungseinheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren
innerhalb handelsüblicher Grenzen vorbehalten.
.
7.2
hemmerich packaging liefert grundsätzlich nur an Lieferanschriften in Deutschland, es sei denn es wird auf Anfrage des
Kunden individuell etwas anderes vereinbart
.
7.3
Infolge durch hemmerich packaging oder durch den Lieferanten nicht oder nicht hinreichend beeinflussbarer Faktoren
(sogenannte höhere Gewalt, beispielsweise wetterbedingte Einflüsse) kann es im Einzelfall zu längeren
Lieferzeiträumenkommen. Sobald hemmerich packaging erfährt, dass sich in einem solchen Fall die Lieferung
voraussichtlich verzögern wird, wird der Kunde hierüber informiert
.
7.4
Teillieferungen sind zulässig.
7.5
Der Lieferschein wird mit der Ware aufgegeben. Die Rechnungsstellung erfolgt
gesondert per Post oder in elektronischer Form
.
7.6
Die für die Versendung der Ware anfallenden Kosten variieren je nach Lieferant.
Die aktuellen Kosten werden nach Lieferant getrennt im Warenkorb dargestellt. Die
bestellten Waren werden mit einem Paketdienst nach Wahl des die Lieferung
ausführenden Lieferanten zugesandt. hemmerich packaging weist vorsorglich darauf hin, dass für die Anlieferung auf
Inseln der Nord – oder Ostsee einige Lieferanten bzw. Spediteure einen Inselzuschlag erheben. Der Kunde hat sich bei
Anlieferung auf eine Insel und / oder wenn bei der Anlieferung an die Lieferanschrift zwischen
der tatsächlichen Abladestelle und dem tatsächlichen Aufstellungsort der Ware ein Hindernis, wie zum Beispiel eine
Spalte oder ein Höhenunterschied, insbesondere Stufen, zu überwinden sind zwecks Abstimmung von Anlieferung und
anfallenden Kosten im Einzelfall mit dem hemmerich packaging – Kunden-Service in Verbindung zu setzen. Unterlässt
der Kunde dies vor Bestellung, ist hemmerich packaging die nachträgliche Berechnung der dadurch angefallenen
Mehrkosten vorbehalten
7.7
hemmerich packaging bietet grundsätzlich verschiedene Zahlungsmethoden
an. Die dem Kunden angebotenen Zahlungsmethoden werden auf der hemmerich packaging – Plattform mitgeteilt. Der
Kunde kann während des Bestellprozesses die von ihm gewünschte Zahlungsmethode auswählen. Die Annahme der
vom Kunden gewählten Zahlungsmethode durch hemmerich packaging steht unter dem Vorbehalt einer Bonitätsprüfung
des Kunden. hemmerich packaging ist berechtigt vor der Lieferung die Bonität des Kunden zu überprüfen und hierzu auf
Auskunfteien, wie z.B. Creditreform oder Schufa, oder andere Auskunfteien in Deutschland oder in dem
Staat, in dem der Kunde seinen Sitz hat, zurückzugreifen. Führt die Bonitätsprüfung zu keinem genügenden Ergebnis,
ist hemmerich packaging berechtigt, die Lieferung an den Kunden nur gegen Vorkasse zu tätigen. hemmerich
packaging wird den Kunden unverzüglich hierüber unterrichten. Bei Lieferung gegen Vorkasse ist eine
Wechselakzeptanz ausgeschlossen.
.
7.8
Zahlungsforderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, es sei
denn, die Parteien haben im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei
Zahlung des Kunden aus einem anderen Land als Deutschland, hat er sämtliche
Kosten zu tragen, die für die Transferierung des vollständigen Betrages der
Zahlungsforderung auf das Konto von hemmerich packaging entstehen. Ebenso gehen Kosten, die hemmerich
packaging wegen unberechtigten Nichtausgleichs von Zahlungsforderungen und/oder der Insolvenz seitens des Kunden
entstehen, zu dessen Lasten
§ 8 Verzug
8.1
Im Falle des Verzuges ist hemmerich packaging berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu
verlangen
.
8.2
hemmerich packaging ist berechtigt, Kaufleuten gemäß § 353 HGB Fälligkeitszinsen vom Tag der Fälligkeit in
Rechnung zu stellen
.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die hemmerich packaging aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem
Kunden zustehen, behält sich hemmerich packaging das Eigentum an der gelieferten Ware vor
.
9.2
Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu
verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder Dritten andere Sicherungsrechte
hieran einzuräumen. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an der Ware, so tritt der
Kunde schon jetzt sämtliche ihm hierdurch entstehenden Rechte an hemmerich packaging ab.
hemmerich packaging nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, hemmerich packaging unverzüglich zu
benachrichtigen, falls hinsichtlich der Ware eine Pfändung, eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung seitens
eines Dritten erfolgt ist
.
9.3
Das vorbehaltene Eigentum wird von hemmerich packaging freigegeben, sobald und soweit dessen realisierbarer Wert
die Forderung gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
9.4
Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten zur Sicherung der
Salden-forderung.
§ 10 Leistungsort und Gefahrübergang
10.1
Leistungsort für die Lieferverpflichtung von hemmerich packaging ist der Ort des
Versandlagers der bestellten Produkte
.
10.2
Mit der Auslieferung der verkauften Sache an die Transportperson am Leistungsort geht die Gefahr auf den Kunden
über. Der Übergabe steht der
Annahmeverzug des Kunden gleich
.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung
11.1
Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die zuvor rechtskräftig
festgestellt, entscheidungsreif oder schriftlich von hemmerich packaging anerkannt sind. Im Übrigen ist die Aufrechnung
des Kunden ausgeschlossen
.
11.2
Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur, soweit sie sich aus
demselben Vertragsverhältnis ergeben, aus dem die der zurückbehaltenen
Verpflichtung entsprechende Gegenleistung hemmerich packaging ́s resultiert.
§ 12 Rügepflicht und Gewährleistung
12.1
Für Kunden, die Kaufmann sind, gilt die Untersuchungs-und Rügepflicht in den
Grenzen des § 377 HGB. Für Kunden, die nicht Kaufmann sind, gilt die Untersuchungs-und Rügepflicht entsprechend §
377 Abs. 1 und 3 HGB; der Kunde
nimmt in diesem Fall als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) von hemmerich packaging die
Untersuchung der Ware und entsprechende Anzeige eines entdeckten Mangels an
hemmerich packaging vor.
.
12.2
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Dies gilt
nicht, wenn hemmerich packaging den Mangel arglistig verschwiegen hat
.
12.3
Im Gewährleistungsfall wird hemmerich packaging nach eigener Wahl nacherfüllen (i) durch Beseitigung des Mangels
durch Nachbesserung oder (ii) durch Umtausch der
gelieferten mangelhaften Ware gegen eine mangelfreie Ware.
12.4
Sind zwei Nachbesserungsversuche binnen jeweils angemessener Frist
gescheitert, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
12.5
Bevor der Kunde sein Gewährleistungsrecht wahrnimmt, muss er sich mit dem
hemmerich packaging-Kunden-Service in Verbindung setzen, um die individuelle
Vorgehensweise abzustimmen und eine zügige Durchführung der etwaigen Gewährleistungsansprüche zu ermöglichen
§ 13 Haftung
13.1
hemmerich packaging haftet in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von hemmerich packaging, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
von hemmerich packaging beruhen. Daneben haftet hemmerich packaging ebenso für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von hemmerich packaging, der gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen von hemmerich packaging beruhen. Beruhen sonstige Schäden hingegen auf einfacher
Fahrlässigkeit, haftet hemmerich packaging bei Verletzung einer Kardinalpflicht (also einer-jedenfalls im
Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden –
Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf) für den hier vertragstypischen Schaden, der zum Zeitpunkt des
Abschlusses des jeweiligen Vertrages vernünftigerweise vorhersehbar war und regelmäßig dem Kaufpreis der
bestellten Ware entspricht
.
13.2
Eine weitere Haftung, insbesondere für Schäden wegen unsachgemäßer
Verwendung der Ware oder für Schäden, die auf Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
.
13.3
Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche des Kunden
gegen Organe und/oder Mitarbeiter von hemmerich packaging.
§ 14 Entgeltfreie Gutscheine
14.1
Für die Verwendung von hemmerich packaging-Gutscheinen, die der Kunde ohne eine entgeltliche Gegenleistung dafür
erbracht zu haben von hemmerich packaging zur Bezahlung von Bestellungen erhalten hat, gelten nachfolgende
Bestimmungen
.
14.2
Pro Kunde und Bestellung kann nur ein Gutschein eingelöst werden; Gutscheine
sind aber nicht für Käufe im Rahmen der Vermittlungstätigkeit von hemmerich packaging anwendbar
.
14.3
Der Gutscheinwert versteht sich inkl. der gesetzlichen MwSt
.
14.4
Ist der Wert der Bestellung geringer als der Gutscheinwert, hat der Kunde keinen
Anspruch auf Auszahlung oder Gutschrift des Differenzbetrages. Der Differenzbetrag
Verfällt.
.
14.5
Der Gutscheinwert wird bei einer Bestellung prozentual auf alle Artikel nach deren
Wert aufgeteilt. Der Gutscheinwert wird nicht auf Versandkosten angerechnet. Der
Gutscheinwert wird gesondert auf der Rechnung ausgewiesen und die
Rechnungssumme entsprechend reduziert. Der Kunde kann die Rechnungssumme
nicht selbstständig um den Gutscheinwert kürzen
§ 13 Haftung
13.1
hemmerich packaging haftet in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von hemmerich packaging, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
von hemmerich packaging beruhen. Daneben haftet hemmerich packaging ebenso für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von hemmerich packaging, der gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen von hemmerich packaging beruhen. Beruhen sonstige Schäden hingegen auf einfacher
Fahrlässigkeit, haftet hemmerich packaging bei Verletzung einer Kardinalpflicht (also einer-jedenfalls im
Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden –
Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf) für den hier vertragstypischen Schaden, der zum Zeitpunkt des
Abschlusses des jeweiligen Vertrages vernünftigerweise vorhersehbar war und regelmäßig dem Kaufpreis der
bestellten Ware entspricht
.
13.2
Eine weitere Haftung, insbesondere für Schäden wegen unsachgemäßer
Verwendung der Ware oder für Schäden, die auf Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
.
13.3
Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche des Kunden
gegen Organe und/oder Mitarbeiter von hemmerich packaging.
§ 14 Entgeltfreie Gutscheine
14.1
Für die Verwendung von hemmerich packaging-Gutscheinen, die der Kunde ohne eine entgeltliche Gegenleistung dafür
erbracht zu haben von hemmerich packaging zur Bezahlung von Bestellungen erhalten hat, gelten nachfolgende
Bestimmungen
.
14.2
Pro Kunde und Bestellung kann nur ein Gutschein eingelöst werden; Gutscheine
sind aber nicht für Käufe im Rahmen der Vermittlungstätigkeit von hemmerich packaging anwendbar
.
14.3
Der Gutscheinwert versteht sich inkl. der gesetzlichen MwSt
.
14.4
Ist der Wert der Bestellung geringer als der Gutscheinwert, hat der Kunde keinen
Anspruch auf Auszahlung oder Gutschrift des Differenzbetrages. Der Differenzbetrag
Verfällt.
.
14.5
Der Gutscheinwert wird bei einer Bestellung prozentual auf alle Artikel nach deren
Wert aufgeteilt. Der Gutscheinwert wird nicht auf Versandkosten angerechnet. Der
Gutscheinwert wird gesondert auf der Rechnung ausgewiesen und die
Rechnungssumme entsprechend reduziert. Der Kunde kann die Rechnungssumme
nicht selbstständig um den Gutscheinwert kürzen
§ 15 Rechtswahl
15.1
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechtes Anwendung.
§ 16 Schriftform
16.1
Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen für ihre Wirksamkeit der
Schriftform.
16.2
Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch beide Parteien.
16.3
Die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses ist nur unter
Wahrung der Schriftform möglich.
16.4
Zur Wahrung der Schriftform genügt in Abweichung von §§ 127 Abs. 3, 126a BGB
die Abgabe einer Erklärung per E-Mail auch dann, wenn die jeweils andere Partei als
deren Aussteller erkennbar ist und die Erklärung nicht mit einer elektronischen Signatur versehen ist. Der Verwender
einer nicht mit der elektronischen Signatur nach §§ 127 Abs. 3, 126a BGB versehenen E-Mail muss sich den Inhalt der
Erklärung als richtig entgegenhalten lassen und verzichtet im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf den
Einwand, dass die Erklärung nicht von ihm mit dem betreffenden Inhalt an den in der Erklärung genannten Adressaten zu
dem in der Erklärung ausgewiesenen Zeitpunkt abgegeben wurde.
§ 17 Gerichtsstand
17.1
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung
sowie über deren Zustandekommen und Wirksamkeit ist Ludwigsburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches .Sondervermögen ist
.
17.2
hemmerich packaging ist ungeachtet vorstehender Regelung berechtigt, an jedem gesetzlich zulässigen allgemeinen
Gerichtsstand zu klagen
.
§ 18 Salvatorische Klausel
18.1
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die
Stelle der unwirksamen oder nichtigen Vorschrift tritt die gesetzliche Regelung, es sei
denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise individuell etwas
anderes
.
18.2
Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke, d. h. stellt sich nach
Vertragsschluss heraus, dass hinsichtlich eines Umstandes eine Regelungslücke
besteht, den die Parteien mit einer Regelung bedacht hätten, hätten sie dies vor
Vertragsschluss gesehen, gilt insofern die gesetzliche Regelung, es sei denn, die
Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise individuell etwas anderes